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Allgemeine Geschäftsbedingungen
papaveris.de ist ein Internetprojekt der 1. Allgemeines / Anwendungsbereich 1-2 Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn MV-Genetix diese schriftlich bestätigt und anerkannt hat. Das Stillschweigen von MV-Genetix gilt nicht als Einverständnis. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von MV-Genetix ausdrücklich widersprochen. 1-3 Änderungen der AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. 2. Schriftform 3. Auftrag 3-2 Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis. 3-3 Bei Stornierung des Auftrages berechnet der Auftragnehmer eine Stornogebühr von 100 Euro. Ein Rücktritt von dem Auftrag nach Beginn der Probenauswertung ist nicht mehr möglich. 4. Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt 4-2 Rechnung sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4-3 MV-Genetix behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüchen gegen den Auftraggeber vor. 5. Probeentnahme 5-2 Bei Körperverletzungen oder Fehlanalysen, die durch eine nicht sachgerechte Probenentnahme entstehen, trägt der Auftragnehmer keine Haftung. 5-3 Der Auftraggeber versichert, dass er legal in den Besitz der uns bzw. dem von uns beauftragtem Labor zu Verfügung gestellten Proben gekommen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, allen Forderungen und Regressen Dritter wegen illegaler Erlangung und Verwendung von Probematerial frei.
6-3 Falls im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden Proben so lange gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der Technik eine Auswertung zulässt, maximal jedoch drei Monate oder falls eine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, entsprechend der gesetzlichen Vorschrift. Danach werden die Proben vernichtet. 6-4 Eine Rücksendung von Proben an den Auftraggebern ist ausgeschlossen. 7. Ergebnisse 7-2 Die Ergebnisse der Analyse werden dem Auftraggeber erst nach Zahlungseingang des jeweils fälligen Betrages auf das Konto von MV-Genetix mitgeteilt. 8. Haftung für Schäden 8-2 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle Schäden, welche aus vorsätzlicher oder fahrlässiger oder unvollständiger Auftragserteilung einschließlich falscher oder unvollständiger Daten- und Datenübermittlung resultieren, allerdings nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeldes der von MV-Genetix bzw. dem beauftragtem Labor erbrachten Leistung. 9. Nacherfüllung bei Leistungsmängeln 9-2 Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß 9-1 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist. 9-3 Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. 10. Verarbeitung von Auftraggeberdaten 11. Schlussbestimmungen 11-2 Die Rechtsbeziehungen zwischen MV-Genetix und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11-3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt. München 11.12.2003 |
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