Allgemeine Geschäftsbedingungen
papaveris.de ist ein Service der
MV-Genetix GmbH
Anzinger Str. 7a
D 85560 Ebersberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines / Anwendungsbereich
1-1 Die MV-Genetix GmbH (kurz MV-Genetix) vermittelt über die Internet-Plattform www.papaveris.de Vaterschaftsanalysen an Eurofins Medigenomix GmbH, Ebersberg. Für sämtliche in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Mit der Auftragserteilung an MV-Genetix gelten diese AGB als anerkannt.
1-2 Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich durch MV-Genetix bestätigt und anerkannt worden sind. Das Stillschweigen von MV-Genetix gilt nicht als Einverständnis. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von MV-Genetix ausdrücklich widersprochen.
1-3 Änderungen der AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht.
1-4 Die Abstammungsbegutachtung wird gemäß dem deutschen Gendiagnostikgesetz in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.
2. Schriftform
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Auftrag
3-1 Die Vertragserklärung zur Abstammungsbegutachtung wird wirksam mit Eingang des unterschriebenen Auftrags bei MV-Genetix. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen auf Veranlassung des Auftraggebers bedeuten einen neuen Auftrag, der dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt wird. Alle Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.
3-2 Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.
3-3 Die Art der gewünschten Analyse geht aus dem vom Auftraggeber unterschriebenen Auftrag hervor. Die Analyse beginnt, wenn alle Proben, alle zu unterschreibenden Formulare und die Bezahlung bei MV-Genetix eingegangen sind. Die Lieferzeit berechnet sich ab diesem Tag.
4. Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
4-1 Es gelten die jeweils aktuellen Preise der jeweils geltenden Preislisten von PapaVeris.de bei Vertragsabschluss.
4-2 Die Kosten für die Analyse werden per Vorkasse bezahlt. Sie erhalten mit dem Befund eine Rechnung für die schon bezahlten Leistungen. Wurde nicht per Vorkasse bezahlt, wird die Rechnung 14 Tagen nach Zugang fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4-3 MV-Genetix behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüchen gegen den Auftraggeber vor.
5. Widerrufsrecht gem. BGB
5-1 Gemäß § 355 BGB kann diese Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang des unterschriebenen Auftrags bei uns. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an MV-Genetix GmbH, Anzinger Str. 7a, 85560 Ebersberg. Fax: 08092 / 8289 201 oder Mail info@MV-Genetix.com .
5-2 Widerrufsfolgen:
Im Fall eines wirksamen Widerrufs wird eine Aufwandspauschale in Höhe der bei MV-Genetix bis zum Widerruf entstandenen Kosten fällig. Diese beträgt vor Beginn der Analyse 20 € für angefallene Verwaltungsarbeiten und entspricht danach den real angefallenen Kosten für die Analyse bis zum Zeitpunkt des Widerrufs. Gemäß § 312d, Satz 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers (Einsendung aller Proben, der unterschriebenen Formulare und Überweisung des Gesamtbetrages, Versand des Gutachtens), erfüllt wurde, d.h. die Analyse abgeschlossen ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
6. Probenentnahme und -versand
6-1 Die Probenentnahme liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Lässt sich aus dem vom Auftraggeber eingesandten Probenmaterial keine DNA gewinnen, ist trotzdem eine Vaterschaftsanalyse durchgeführt worden. Die in Auftrag gegebene Leistung ist damit erbracht. Der Auftraggeber kann dann kostenpflichtig neues Probenmaterial einschicken. Die Berechnung hierfür erfolgt gemäß der zum Auftragszeitpunkt gültigen Preisliste.
6-2 Bei Körperverletzungen oder Fehlanalysen, die durch eine nicht sachgerechte Probenentnahme entstehen, trägt der Auftragnehmer keine Haftung.
6-3 Der Auftraggeber versichert, dass er legal in den Besitz der uns zu Verfügung gestellten Proben gekommen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, allen Forderungen und Regressen Dritter wegen illegaler Erlangung und Verwendung von Probematerial frei. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Probenmaterial ordnungsgemäß verpackt sein.
6-4 Ein Anspruch auf Rücksendung von eingesandtem Probenmaterial besteht nicht.
7. Durchführung der Analyse und Widerruf der Einwilligung in die Analyse gem. Gendiagnostikgesetz (GenDG)
7-1 Gem. § 13, Abs1, GenDG, werden Proben nach Abschluss der Analyse oder gültigem Widerruf unverzüglich vernichtet.
7-2 Alle Probanden bzw. deren Vertreter haben bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse (Versand des Befundes an die Beteiligten) das Recht, die Einwilligung zur Analyse ihrer Proben zu widerrufen (GenDG §8, Abs. 2) und die Löschung ihrer genetischen Daten zu verlangen. Dies muss schriftlich erfolgen, kann vorab jedoch mündlich formuliert werden. Für den Fall, dass mit der Analyse der Proben bereits begonnen wurde, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt real entstandenen Kosten gezahlt werden. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse ist die Löschung der Daten nicht mehr möglich (§ 12, Abs. 1, GenDG).
8. Ergebnisse
8-1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber ein schriftliches Ergebnis zukommen zu lassen. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich.
8-2 Die Ergebnisse der Analyse werden dem Auftraggeber erst nach Zahlungseingang des jeweils fälligen Betrages auf das Konto von MV-Genetix mitgeteilt.
8-3 Die Ergebnisse werden nach § 17, Abs.5 GenDG 30 Jahre lang aufbewahrt.
9. Haftung für Schäden
9-1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden (insbesondere infolge von Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Persönlichkeitsrechte oder des Eigentums), soweit sie durch unsachgemäße oder rechtswidrige Probenentnahme verursacht werden. Für alle übrigen Schäden haftet der Auftraggeber nur für vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
9-2 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle Schäden, welche aus vorsätzlicher oder fahrlässiger oder unvollständiger Auftragserteilung einschließlich falscher oder unvollständiger Daten- und Datenübermittlung resultieren, allerdings nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeldes der von MV-Genetix bzw. dem beauftragtem Labor erbrachten Leistung.
10. Nacherfüllung bei Leistungsmängeln
10-1 MV-Genetix bzw. das von uns beauftragte Labor erbringt seine Werk- und Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. MV-Genetix haftet bei Vorliegen eines Mangels – sofern technisch möglich - durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung.
10-2 Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß 10-1 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist.
10-3 Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden.
11. Verarbeitung von Auftraggeberdaten
MV-Genetix bzw. das von MV-Genetix beauftragte Labor ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.
12. Schlussbestimmungen
12-1 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz von MV-Genetix Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile München Stadt.
12-2 Die Rechtsbeziehungen zwischen MV-Genetix und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12-3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.
14.12.2010 |